Jetzt bewerben!
Die Landesmedienanstalten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen loben 2016 zum zwölften Mal den Rundfunkpreis Mitteldeutschland – Bürgermedien aus.
<br /><br />Der Preis soll herausragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen würdigen. Er hebt das Engagement der Nutzer/innen des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig wollen die Landesmedienanstalten mit der Verleihung des Preises die Produzenten/innen und Autoren/innen des privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität herzustellen.
Die Jury vergibt im Hörfunk und im Fernsehen Preise in jeweils folgenden Kategorien:
Bester Beitrag Erwachsene: jeweils für Hörfunk und Fernsehen
1. Preis 1.500 EUR
2. Nominierung 250 EUR
3. Nominierung 250 EUR
Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre: jeweils für Hörfunk und Fernsehen
1. Preis 1.500 EUR
2. Nominierung 250 EUR
3. Nominierung 250 EUR
Sonderpreis „Extremismus – Flucht und Integration" 500 EUR
Millionen Menschen flüchten derzeit vor Krieg, Hunger und Verfolgung und suchen Schutz in unserer Mitte. Die Aufnahme und die Integration dieser Flüchtlinge stellt unser gesellschaftliches Gefüge vor großen Aufgaben. Gleichzeitig führt es dazu, dass auf der einen Seite viele Menschen eine unglaubliche Hilfsbereitschaft aufbringen, sich aber parallel dazu die kritischen Stimmen radikalisieren. Der Sonderpreis soll Beiträge prämieren, die dieses Spannungsfeld beleuchten, den Akteuren eine Stimme gibt, das Thema lokal behandeln, ohne den globalen Hintergrund auszublenden und Wege aufzeigen, wie Integration gelingen kann.
Länderpreise 3 x 500 EUR
Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.
3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios und Uni-Fernsehsendern sowie Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Mitteldeutschland. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie max. zwei Beiträge einreichen.
4. Art der Beiträge
Eingereicht werden können Beiträge, die vom 28. Mai 2015 bis 10. Juni 2016 in den drei Ländern produziert und dort in Bürgersendern ausgestrahlt wurden
5. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 30 Minuten nicht überschreiten.
6. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, die handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie die Hörer- und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.
7. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen.
8. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist Freitag, 10. Juni 2016.
Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei:
Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
Reichardtstraße 9
06114 Halle/Saale
Tel.: 0345 52130
Kennwort: „Bürgermedienpreis 2016".
9. Jury
Zusammensetzung: 3 Medienexperten/innen, 1 Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und
1 Mitglied der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
10. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
11. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die MSA, die SLM und die TLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der mitteldeutschen Bürgersender, vor dem Sponsor, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten (einschließlich einer Veröffentlichung im Internet), über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.
12. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden am 16. September 2016 zur Preisverleihung in Halle bekannt gegeben.