Keine Rundfunkgebühren für privat-kommerzielle Rundfunkanbieter
Berlin/Ludwigshafen am 06.05.2015
Privat-kommerzielle TV- und Hörfunksender können keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen, denn dies würde ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Aufsichtsstruktur bedingen und hätte absehbar gravierende Folgen für die gesamte Rundfunkstruktur- und Aufsichtsstruktur in der Bundesrepublik. Forderungen aus den Reihen privat-kommerzieller Rundfunkveranstalter insbesondere auf lokaler- und regionaler Ebene künftig – vergleichbar mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – künftig ebenfalls auf eine Mischfinanzierung aus Werbeeinnahmen und Rundfunkgebühren zu setzen, sind systemwidrig. Die Krise zahlreicher lokaler- und regionaler privat-kommerzieller Anbieter könne nicht durch den Griff in die Rundfunkgebührenkasse überwunden werden. Dies erklärte der Vorsitzende des Bundesverbandes Bürger- und Ausbildungsmedien (bvbam) Dr. Wolfgang Ressmann.
Der bvbam begrüßt daher ausdrücklich die klare Absage der niedersächsischen Landesregierung an entsprechende Forderungen aus den Reihen privat-kommerzieller lokaler- und regionaler Rundfunkanbieter. „Wir gehen davon aus, dass sich die Politik und die Landesmedienanstalten letztlich ebenfalls unmissverständlich gegen die Schaffung eines neuen Mischfinanzierungssystems des privat-kommerziellen Rundfunks aussprechen werden. Andernfalls wäre es wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch nationale Privatsender wie ProsiebenSat1 oder RTL Gebührenansprüche erheben“, so der bvbam.
Stattdessen fordert der bvbam eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für die Bürger- und Ausbildungssender in der Bundesrepublik. Derzeit sind über 140 Bürger- und Ausbildungsender lokal, regionale oder landesweit empfangbar und erreichen pro Tag deutlich mehr als 1,1 Millionen Hörerinnen und Hörer bzw. Zuschauerinnen und Zuschauer. Der partizipative Ansatz des Bürger- und Ausbildungsfunks in der Bundesrepublik ist vielmehr geeignet durch aktivierende Medienarbeit demokratische Kommunikationsformen vor Ort zu erhalten und neue aufzubauen. Die Bürger- und Ausbildungssender können heute sowohl technisch als auch inhaltlich genau die publizistische Ergänzungsfunktion wahrnehmen, um die Legitimation lokaler und regionaler Demokratie auch medial zu stärken
Dazu benötigen die Bürgermedien eine zuverlässige Finanzierung damit sie sich weiter-auch journalistisch- professionalisieren können und somit einen stärkeren Anteil nichtkommerzieller und unabhängiger Meinungsvielfalt einzubringen. Das wäre auch bitter nötig angesichts der „Verödung“ unserer Presselandschaft insbesondere in ländlichen Regionen.
Der bvbam erinnerte daran, dass der privat-kommerzielle Rundfunk schon heute von dem hohen Ausbildungsniveau im Bürgerfunk profitiert. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im privaten und öffentlichen-rechtlichen Rundfunk hätten ihr Handwerk im Bürgerfunk erlernt, so der bvbam.
Eine Stärkung des Bürger- und Ausbildungsfunks ist daher auch eine Investition in unser auf demokratische Partizipation angelegtes Gesellschaftssystem. Derzeit werden für den Bürger- und Ausbildungsfunk in Deutschland mit ca. 25 Millionen € der Betrag aufgewendet, der ein einzelner öffentlich-rechtlicher Spartenkanal in der Regel pro Jahr kostet. „Der Bürger- und Ausbildungsfunk hat auch vor diesem Hintergrund einen deutlichen Nachholbedarf“, so der bvbam.
Für Rückfragen:
Dr. Wolfgang Ressmann, Vorsitzender
Bundesverband Bürger- und Ausbildungsmedien